Sturmschäden vermeiden: Wie Sie Haus und Garten richtig absichern
Immer häufiger sorgen starke Stürme in Deutschland für Schäden an Gebäuden, Grundstücken und beweglichem Eigentum. Ob im Frühjahr, Sommer oder Herbst – die Wetterlagen werden extremer, und damit wächst auch das Risiko für Eigentümer. Doch wer frühzeitig Vorsorge trifft, kann nicht nur Schäden verhindern, sondern sich auch den vollen Versicherungsschutz sichern. Denn: Auch die Wohngebäude- und Hausratversicherung setzt auf Mitwirkung durch den Versicherten.

Der letzte Sturm hat den Baum umgeknickt. Möglicherweise war er bereits vorgeschädigt. Wenn der Baum das Hausdach beschädigt hätte, wäre es teuer geworden. Um Sturmschäden zu vermeiden, sollten Sie die Bäume auf Ihrem Grundstück regelmäßig prüfen (lassen).
Warum es sich lohnt, Sturmschäden aktiv vorzubeugen
Ein umgestürzter Baum, abgedeckte Dachziegel oder zerstörte Terrassenmöbel – Sturmschäden kosten Geld und Nerven. Doch neben dem Aufwand für die Wiederherstellung droht im Ernstfall ein noch größeres Problem: Wenn Versicherungsnehmer ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, kann es sein, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder im schlimmsten Fall ganz verweigert.
Viele Schäden sind vermeidbar. Wer sein Haus regelmäßig wartet, lockere Bauteile sichert und Pflanzenbestand im Garten kontrolliert, zeigt Verantwortungsbewusstsein – und kann im Schadenfall deutlich entspannter reagieren.
Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?
Die Wohngebäudeversicherung schützt grundsätzlich gegen Schäden durch Sturm – das gilt für die meisten GEV-Tarife und Produktlinien. Ein Sturm im versicherungstechnischen Sinn liegt in der Regel ab Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h) vor. Diese Grenze hat sich als Standard etabliert, auch wenn es in den Bedingungen einzelner Tarife leichte Unterschiede geben kann.
Versichert sind u. a.:
- Schäden durch Winddruck an Dächern, Fenstern, Fassaden, Antennen oder Solaranlagen
- Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste
- Folgeschäden durch eindringenden Regen nach einem Sturmschaden (z. B. wenn Dach beschädigt wurde)
Achtung: Elementarschäden wie Überschwemmung durch Starkregen oder Rückstau sind in der Regel nur dann abgedeckt, wenn eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde
Auch die Hausratversicherung kann relevant sein – etwa bei Schäden durch Fensterbruch, eindringenden Regen oder Sturmfolgen im Inneren der Wohnung. Balkonmöbel oder Gartenutensilien sind je nach Tarif ebenfalls mitversichert.
Die Sorgfaltspflichten des Eigentümers – was Versicherer erwarten dürfen
Versicherungen leisten im Schadenfall in der Regel schnell und unkompliziert – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadenverhütung getroffen. Dazu gehört unter anderem:
- Das regelmäßige Prüfen und Warten von Dach, Dachziegeln, Regenrinnen, Antennen, Solaranlagen oder Rollläden
- Die Sicherung beweglicher Gegenstände im Außenbereich
- Die Kontrolle und Pflege von Bäumen, insbesondere bei erkennbaren Mängeln oder Erkrankungen
Wer diese Pflichten grob fahrlässig verletzt – also z. B. eine gefährlich geneigte Tanne trotz eindeutiger Warnsignale nicht fällen lässt – riskiert eine Leistungskürzung oder sogar den vollständigen Ausschluss im Schadenfall.
Tipp: Dokumentieren Sie Wartungen und Kontrollen – idealerweise mit Datum, Fotos oder durch Belege von Fachfirmen.
Was Sie konkret tun können: Gebäude und Grundstück vorbereiten
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Sturmschäden ist die regelmäßige Überprüfung der „Wetterfestigkeit“ Ihrer Immobilie. Hierzu zählen alle baulichen Anlagen, Anbauten und auch der Garten.
Zwei Maßnahmen mit großem Effekt:
-
Dach und Gebäudeteile regelmäßig kontrollieren:
Lockere Ziegel, undichte Dachrinnen, beschädigte Fassadenverkleidungen oder veraltete Satellitenschüsseln sollten repariert oder befestigt werden. Eine Windsogsicherung nach DIN 1055 kann insbesondere bei älteren Dächern sinnvoll sein – Fachfirmen beraten hierzu gern. -
Bäume pflegen, Totholz entfernen, Sichtkontrollen durchführen:
Bäume müssen verkehrssicher sein. Das bedeutet: Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Ist ein Ast bereits morsch oder steht ein Baum schief, sollte zeitnah gehandelt werden. Wer unsicher ist, kann einen zertifizierten Baumpfleger oder Gartenbau-Betrieb mit der Beurteilung beauftragen.
Gerade bei Sturmwarnungen empfiehlt es sich, lose Gegenstände im Garten wie Möbel, Blumentöpfe, Sonnenschirme oder Spielgeräte zu sichern oder ins Haus zu holen. Auch Mülltonnen, Fahrräder und Werkzeug sollten sturmfest untergebracht werden.
Verhalten bei akuter Sturmwarnung – richtig reagieren
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt in der Regel frühzeitig vor schweren Wetterereignissen. Bereits ab Windstärke 7 sollten Sie aufmerksam werden, ab Stärke 8 ist eine versicherungsrelevante Schadensgefahr gegeben. Noch vor dem Eintreffen des Sturms gilt es, Gefahrenquellen zu beseitigen, Fenster und Türen zu sichern und Aufenthalte im Freien zu vermeiden.
Während des Sturms sollten Sie das Gebäude nicht verlassen und sich möglichst von Fenstern und Glastüren fernhalten. Auch das Parken unter Bäumen, an Baugerüsten oder in der Nähe instabiler Fassaden sollte vermieden werden.
Was tun nach dem Sturm? – So sichern Sie Ihren Versicherungsschutz
Nach dem Sturm ist vor dem Schadenbericht. Dokumentieren Sie alle Schäden so schnell wie möglich, am besten mit Fotos oder Videos. Notieren Sie auch, wann und wie der Schaden entstanden ist – etwa durch eine Zeitangabe und die Quelle der Wetterwarnung.
Wichtig: Unternehmen Sie zumutbare Sofortmaßnahmen, um Folgeschäden zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel das Abdecken eines offenen Dachs mit einer Plane oder das Abdichten eines zerbrochenen Fensters.
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung zeitnah – im Idealfall am selben oder nächsten Werktag. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, vor Beginn der Reparatur Rücksprache mit dem Versicherer zu halten.
Fazit: Vorsorge trägt zum Schutz vor Sturmschäden bei
Sturmschäden lassen sich nicht immer verhindern, aber deutlich begrenzen. Wer regelmäßig kontrolliert, sicherheitsrelevante Bauteile instand hält und bei Wetterwarnungen umsichtig handelt, hat im Ernstfall gute Karten. Nicht nur, weil weniger passiert – sondern auch, weil der Versicherer den Schutz nicht wegen Sorgfaltspflichtverletzungen einschränken muss.
Die Wohngebäudeversicherungen der GEV bieten umfassende Leistungen bei Sturm, Hagel und – über optionale Bausteine – auch bei weiteren Naturgefahren. Je nach gewähltem Tarif profitieren Sie zudem von besonderen Leistungen wie nachhaltigem Wiederaufbau („Pro Klima“) oder individueller Soforthilfe.
Häufige Fragen zur Versicherung bei Sturmschäden
Ab wann gilt ein Sturm als versicherter Schadenfall?
Ein Sturm gilt in der Gebäude- oder Hausratversicherung in der Regel ab Windstärke 8 als versicherter Schadenfall. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
Der Nachweis eines solchen Sturms kann zum Beispiel durch:
- Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD),
- ein Gutachten oder
- offizielle Unwetterwarnungen
erfolgen. Erst dann besteht grundsätzlich Anspruch auf Versicherungsleistungen bei sturmbedingten Schäden.
Muss ich lose Gegenstände vor einem Sturm sichern?
Ja. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Schäden möglichst zu verhindern. Dazu zählt auch, lose Gegenstände wie Gartenmöbel, Sonnenschirme oder Pflanzkübel rechtzeitig zu sichern oder ins Haus zu holen.
Wird diese Pflicht grob fahrlässig verletzt, kann die Versicherung die Leistung anteilig kürzen – je nach Schwere der Pflichtverletzung.
Sind Gartenmöbel, Pflanzen oder Deko im Außenbereich mitversichert?
Das hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab. In vielen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen sind fest installierte oder dauerhaft gesicherte Gegenstände im Außenbereich mitversichert – z. B.:
- fest verschraubte Gartenmöbel,
- Markisen,
- Terrassenüberdachungen oder
- bestimmte Balkonbepflanzungen.
Lose oder mobile Gegenstände sind hingegen nicht automatisch versichert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine persönliche Beratung ist empfehlenswert.
Was ist bei einem Sturmschaden zu beachten?
Wenn es zu einem Schaden durch Sturm kommt, beachten Sie bitte Folgendes:
- Schaden schnell melden – am besten innerhalb weniger Tage.
- Fotos oder Videos anfertigen – vor dem Aufräumen.
- Schadensbeschreibung dokumentieren – wann, wie, was beschädigt?
- Provisorische Maßnahmen belegen – z. B. Notabdeckungen.
- Kostenvoranschläge/Rechnungen einreichen, falls erforderlich.
Eine gute Dokumentation beschleunigt die Schadenregulierung erheblich.
Wie kann ich mich gegen weitere Naturgefahren absichern?
Sturmschäden sind meist bereits in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Nicht automatisch enthalten ist jedoch der Schutz gegen sogenannte Elementargefahren wie:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdrutsch / Erdsenkung
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
- Erdbeben
Für diese Risiken kann in der Regel ein Elementarschaden-Zusatzbaustein abgeschlossen werden, um sich auch bei extremen Wetter- oder Naturereignissen umfassend abzusichern.
Hinweis: Ob und in welchem Umfang Sturmschäden oder Elementargefahren in Ihrem Vertrag abgedeckt sind, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen oder lassen Sie sich individuell beraten.