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RATGEBER

Wasserschaden durch Aquarium und Zimmerbrunnen: Wer haftet?

Aquarien und Zimmerbrunnen schaffen Wohlfühlatmosphäre – doch wenn Wasser ausläuft, drohen teure Schäden Wohngebäude und Hausrat. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen bei Wasserschäden schützen und wie Sie Risiken zuverlässig vermeiden.

Gelber Tropenfisch schwimmt vor bunten Korallen in einem Aquarium.

Faszinierende Unterwasserwelt im eigenen Zuhause – damit aus dem schönen Anblick kein teurer Wasserschaden wird, kommt es auf die richtige Versicherung und Wartung des Aquariums an.


Zusammenfassung: Wer bei Wasserschäden durch Aquarien haftet

  • Es haftet der Besitzer des Aquariums.
  • Die Hausratversicherung zahlt Schäden am eigenen Hausrat.
  • Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf.
  • Manche Versicherer erheben einen Risikozuschlag für sehr große Wassermengen.
  • Meldepflichten für sehr große Aquarien sind möglich - bitte Versicherungsbedingungen prüfen.
  • Bei mangelhafter Wartung oder Leichtsinn kann die Versicherungsleistung reduziert werden.


Aquarien und Zimmerbrunen - ganz schön viel Wasser

Es plätschert, murmelt oder gurgelt: Aquarien und Zimmerbrunnen sind sehr beliebt, unter anderem haben sie eine beruhigende Wirkung. Sie bieten die Möglichkeit sich mit Natur zu beschäftigen und sie zu beobachten. Außerdem sind sie ein wunderschöner Blickfang und häufig auch eine indirekte Lichtquelle. Doch was passiert, wenn das Wasser ausläuft? Einmal unglücklich anstoßen sind schnell laufen hunderte Liter Wasser aus. In diesem Ratgeber klären wir, wie Sie Wasserschäden bei Aquarien und Zimmerbrunnen versichern und – besser noch – verhindern können.

Muss man Aquarien und Zimmerbrunnen extra versichern?

In der Regel benötigen Sie keine spezielle Aquarien-Versicherung, aber Sie sollten in jedem Fall eine Hausrat- und eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Die Hausratversicherung deckt Wasserschäden an Ihrem eigenen Eigentum ab. Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn auslaufendes Wasser bei den Nachbarn unter Ihren einen Schaden verursacht. Achten Sie bei der Versicherungswahl darauf, bis zu welchem Fassungsvermögen Aquarien meldepflichtig oder versichert sind.

Bis zu welcher Größe sind Aquarien und Zimmerbrunnen versichert?

Versicherungen unterscheiden heutzutage nicht pauschal nach Größe. Bei älteren Policen und Basistarifen können Grenzen festgelegt sein, zum Beispiel bis zu 250 Liter. Es gibt jedoch bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen meistens eine Meldepflicht ab einer bestimmten Größe. Gängig sind Grenzen ab 500 Litern. Manche Versicherer erheben zudem einen Risikozuschlag für sehr große Wassermengen, zum Beispiel über 1.000 Liter. In diesem Fall werden die Wassermengen aller Aquarien und Zimmerbrunnen zusammengerechnet.

Vorsicht bei der Statik: Insbesondere große Aquarien können schnell 500 Kilogramm oder mehr erreichen. Entsteht so über lange Zeit ein Statik-Schaden, ist dieser oftmals nicht in einer Basis-Versicherung enthalten. Sie sollten daher frühzeitig bei der Planung von großen Aquarien einen Statiker oder Zimmermann hinzuziehen. Ebenso sollten Sie eine passende Zusatzversicherung abschließen.

Wer zahlt bei Wasserschäden durch Aquarium oder Zimmerbrunnen?

Es gilt das Verursacherprinzip: Entstehen Schäden durch ein Aquarium oder einen Zimmerbrunnen, übernimmt die Versicherung des Besitzers die Haftung. Dabei zahlt die Hausratversicherung Schäden an der eigenen Einrichtung, zum Beispiel Möbel, Laptop oder Teppiche. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf. Etwa, wenn durch das Wasser ein Schaden bei den Nachbarn oder am Eigentum des Vermieters entsteht.


Versicherungen gegen Wasserschäden

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt Ihre Wertgegenstände umfassend vor Wasserschäden durch Aquarien und Zimmerbrunnen. Läuft Wasser aus oder platzt ein Aquarium, übernimmt sie die Kosten für beschädigte Einrichtungsgegenstände. Im „Max"-Tarif der Hausratversicherung der GEV sind sogar die Glasscheiben von Aquarien und Terrarien im optionalen Glasbruch-Modul mitversichert. 

Privathaftpflichtversicherung

Verursacht Ihr Aquarium oder Zimmerbrunnen einen Wasserschaden beim Nachbarn, greift die Privathaftpflichtversicherung. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter. Das schließt durchnässte Decken, zerstörte Möbel oder notwendige Renovierungen in der darunterliegenden Wohnung ein. Die GEV prüft dabei auch unberechtigte Forderungen und wehrt diese für Sie ab. 


Weitere Tipps zur richtigen Absicherung von Aquarien erhalten Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Aquarium und Wasserbett richtig versichern

 

Bei welchem Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht?

Die Versicherungsbedingungen enthalten Ausschlüsse bei Wasserschäden. Bei Aquarien und Zimmerbrunnen können Versicherungen in diesen Fällen die Zahlung verweigern:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn jemand beim Wasserwechsel den Schlauch unbeaufsichtigt laufen lässt und die Wohnung verlässt oder offensichtliche Risse im Glas tagelang ignoriert.
  • Mangelnde Wartung: Regelmäßige Kontrollen und Wartungen sind Pflicht, besonders bei Silikondichtungen oder anderen Komponenten, die verschleißen können. 
  • Meldepflicht nicht eingehalten: Aquarien über einer bestimmten Grenze (meist 500 Liter) müssen dem Versicherer gemeldet werden. 
  • Ursache nicht versichert: Hochwasser, Starkregen, umgestoßene Putzeimer oder Badewannenüberlauf sind meist nicht abgedeckt. 
  • Vorsatz oder bewusste Inkaufnahme: Bei vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlich nicht behobenen Mängeln entfällt der Versicherungsschutz vollständig.

Überprüfen Sie somit die Versicherungsbedingungen, um alle Ausschlusskriterien vor Abschluss des Vertrages im Blick zu haben.

Wie kann ich Wasserschäden bei Aquarien und Zimmerbrunnen verhindern?

Ein Wasserschaden durch Aquarien oder Zimmerbrunnen lässt sich mit einigen einfachen Maßnahmen zuverlässig vermeiden. Mit diesen fünf Tipps verhindern Sie die typischen Wasserschäden:

  1. Nutzen Sie stabile und geschützte Stellplätze
  2. Prüfen Sie die Aquarien und Zimmerbrunnen regelmäßig
  3. Warten Sie Schläuche und Pumpen regelmäßig
  4. Wasserwechsel nur beaufsichtigt tätigen
  5. Wassermelder installieren

Ebenfalls wichtig ist die Qualität des Wassers: Verwenden Sie entkalktes Wasser bei Zimmerbrunnen. Bei Aquarien sollten Sie auf die Einhaltung der korrekten Wasserwerte und einen regelmäßigen Teilwasserwechsel achten.

Wasserschaden entstanden: Befolgen Sie diese 5 Schritte

Entsteht bei Aquarien und Zimmerbrunnen ein Wasserschaden, müssen Sie schnell handeln, um die Schäden zu begrenzen:

Schritt 1: Sicherheit zuerst sicherstellen

Ihre Sicherheit und die Vermeidung von Folgeschäden haben oberste Priorität:

  • Wasserzufuhr stoppen: Drehen Sie sofort den Haupthahn zu. 
  • Strom abstellen: Schalten Sie den Strom im betroffenen Bereich ab (Sicherungskasten!), um die Gefahr von Kurzschlüssen oder Stromschlägen zu bannen.

Erst wenn Strom und Wasserzufuhr sicher getrennt sind, können Sie sich gefahrlos den eigentlichen Aufräumarbeiten widmen.

Schritt 2: Schaden begrenzen

Retten Sie, was noch nicht beschädigt ist, und verhindern Sie eine weitere Ausbreitung des Wassers:

  • Wasser beseitigen: Beginnen Sie umgehend damit, das stehende Wasser aufzunehmen, mit Eimern, Handtüchern und Nasssaugern.
  • Inventar retten: Bringen Sie noch nicht beschädigte Möbel, elektronische Geräte und persönliche Gegenstände aus dem Gefahrenbereich an einen trockenen Ort.

Ist das Wasser beseitigt und das Inventar in Sicherheit, schaffen Sie die Grundlage für eine Schadensaufnahme.

Schritt 3: Schaden dokumentieren

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die spätere Abwicklung mit der Versicherung:

  • Fotos und Notizen machen: Fotografieren oder filmen Sie den Schaden ausführlich. Notieren Sie sich den Schadenshergang und den Zeitpunkt.
  • Beschädigtes nicht entsorgen: Werfen Sie beschädigte Objekte vorerst nicht weg. Die Versicherung muss den Schaden möglicherweise erst begutachten.

Mit einer guten Dokumentation beschleunigen Sie später die Auszahlung Ihres Versicherers.

Schritt 4: Schaden melden

Handeln Sie bei der Meldung des Schadens unverzüglich:

  • Vermieter/Hausverwaltung kontaktieren: Geben Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung Bescheid.
  • Versicherung melden: Unterrichten Sie Ihre Versicherung (Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung) zeitnah, idealerweise noch am selben Tag.

Je früher Sie den Schaden melden, desto reibungsloser läuft die spätere Schadensabwicklung.

Schritt 5: Professionelle Hilfe organisieren

Bei größeren Schäden ist professionelle Unterstützung unerlässlich, um Spätfolgen wie Schimmel zu verhindern:

  • Feuerwehr rufen: Bei einer größeren Überschwemmung, die Sie nicht selbst bewältigen können, rufen Sie die Feuerwehr (Notruf 112).
  • Sanierungsfirma beauftragen: Kontaktieren Sie bei größeren Wassermengen eine Fachfirma für professionelle Trocknung und Sanierung, um Schimmelbildung an Wänden, Decken und Böden vorzubeugen.

Die Beauftragung einer Sanierungsfirma läuft in den meisten Fällen über die Versicherung. Diese leitet Sie durch den Prozess und unterstützt Sie bei Fragen und Problemen.

Gerichtsentscheidungen zum Thema Wasserschäden und Aquarien

Keine Versicherungsleistung bei allmählich eintretendem Wasserschaden 

Das Amtsgericht Mainz entschied, dass die Privathaftpflichtversicherung nur bei plötzlichen Wasserschäden zahlt (Az. 82 C 296/98). Im konkreten Fall war Wasser über längere Zeit durch eine poröse Dichtung ausgetreten und hatte den Parkettboden schwarz verfärbt. Nachdem die Versicherung diese Schadensform ausgeschlossen hatte, musste der Aquarienbesitzer selbst für den Schaden aufkommen.

Mieter trägt alleinige Verantwortung für Installation und Sicherung des Aquariums

Das Oberlandesgericht Köln stellte klar: Wer ein Aquarium in der Mietwohnung aufstellt, trägt die volle Verantwortung für alle Sicherungsmaßnahmen (Az. 22 U 139/03). Der Vermieter muss die Aquarien nicht kontrollieren. Ebenfalls haftet er nicht für Schäden, die durch auslaufendes Wasser bei anderen Mietern entstehen. Die Haftung liegt ausschließlich beim Aquarienbesitzer.

Aquarienhaltung gehört zum üblichen Mietgebrauch

Das Amtsgericht Eschweiler erklärte die fristlose Kündigung eines Mieters wegen mehrerer Aquarien für unwirksam (WuM 1992, 240). Aquarienhaltung gehört zum normalen Wohngebrauch und darf vom Vermieter nicht generell untersagt werden. Nur bei konkreter, nachweisbarer Gefahr für das Gebäude wäre ein Verbot zulässig. Die abstrakte Sorge vor Wasserschäden reicht dafür nicht aus.

Fazit: Aquarien und Zimmerbrunnen sollten passend versichert sein

Mit der richtigen Vorsorge und regelmäßigen Wartung genießen Sie Ihre Wasseranlage sicher in Ihren eigenen vier Wänden. Sie sichern sich ab, indem Sie eine passende Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abschließen. Beachten Sie dabei die Meldepflicht für größere Aquarien. Wählen Sie einen stabilen Standort und beaufsichtigen Sie Wasserwechsel stets persönlich. Prüfen Sie regelmäßig Dichtungen, Schläuche und Pumpen, um Verschleiß frühzeitig zu erkennen. Mit diesen einfachen Maßnahmen minimieren Sie das Risiko eines Wasserschadens erheblich. So können Sie die beruhigende Wirkung des Wassers in Ihrem Zuhause unbeschwert genießen. 




Häufige Fragen und Antworten zu zum Thema Aquarien und Zimmerbrunnen

Zahlt die Versicherung auch für die Fische und Aquarienpflanzen bei einem Wasserschaden?

Die meisten Hausratversicherungen decken lebende Tiere nicht ab, weil Tiere als eigenständige Lebewesen gelten. Fische und Aquarienpflanzen sind daher in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert sind die technischen Komponenten wie Pumpen, Filter, Beleuchtung sowie das Aquarium selbst und weitere Dekoration wie Steine oder Wurzeln. Wer seine wertvollen Zierfische absichern möchte, kann spezielle Tierversicherungen abschließen. Diese sind allerdings nur bei sehr hochwertigen Fischbeständen wirtschaftlich sinnvoll.

Gibt es einen Unterschied bei der Versicherung zwischen Süßwasser- und Meerwasseraquarien?

Die meisten Versicherungen unterscheiden nicht zwischen Süßwasser- und Meerwasseraquarien, da beide das gleiche Schadenspotenzial haben. Bei Meerwasseraquarien können durch das salzhaltige Wasser zusätzliche Schäden an Böden und Möbeln entstehen. Salzwasser ist deutlich korrosiver. Einige Versicherer erheben daher bei Meerwasseraquarien einen höheren Risikozuschlag. Andere fordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie eine wasserdichte Unterlage. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung, um im Schadensfall nicht ohne Schutz dazustehen.

Ist es ein Problem, ein Aquarium auf einen Holzboden wie Parkett oder Laminat zu stellen?

Für die Versicherung ist es kein Problem, aber das Schadenspotenzial ist höher. Holzfußböden quellen bei Wasserkontakt schnell auf und verursachen teure Folgeschäden. Achten Sie auf einen stabilen Unterschrank. Verwenden Sie eine wasserdichte Unterlage. Erwägen Sie den Einsatz eines Wassermelders direkt am Schrank. Bei Altbauten mit Holzbalkendecken muss die Statik geprüft werden. Gefüllte Aquarien wiegen meist mehr als 500 Kilogramm, was gerade bei alten Gebäuden zu viel sein kann.

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