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RATGEBER

Feuerschale im Garten – So machen Sie es richtig

Stand: Juli 2026 – Erstellt von der GEV-Redaktion

Ein Feuer im Garten ist grundsätzlich erlaubt – wenn gewisse Regeln eingehalten werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Grills und Feuerschalen im Garten sicher aufbauen und betreiben. Wir beantworten auch die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Feuer im Garten.

Fünf junge Leute stehen oder sitzen im Garten um eine Feuerschale herum. Ein Mädchen spielt Gitarre. Vermutlich singen sie gemeinsam. Es stehen Gartenstühle mit Polstern um die Feuerschale herum. Sie tragen alle Sweater. Es sieht sommerlich aus, aber es dämmert und es ist kühler geworden.

Eine Feuerschale ist erlaubt – wenn Sicherheitsregeln und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Dann kann es ein herrlich lauschiger Abend werden.


Zusammenfassung: Feuerschale im Garten

Feuerschalen sind im Garten grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher betrieben werden und keine Belästigung für Nachbarn entsteht. Entscheidend sind die richtigen Brennstoffe, ausreichend Abstand und der passende Versicherungsschutz.

  • Feuerschalen gelten meist als genehmigungsfreie Kleinfeuerstellen, sofern sie kontrolliert betrieben werden.
  • Erlaubt ist ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz – behandeltes Material oder Abfälle sind verboten.
  • Sicherheitsabstände, Aufsicht und geeignete Löschmittel sind entscheidend, um Brände zu vermeiden.
  • Bei Schäden greifen je nach Fall Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung.
  • Grobe Fahrlässigkeit, etwa unbeaufsichtigtes Feuer, kann den Versicherungsschutz einschränken.

Ist Feuer im Garten grundsätzlich erlaubt?

Ja, Feuer im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings gilt das nur für sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer. Ein solches entfachen Sie, wenn Sie handelsübliche Grills, Feuerschalen oder Feuerkörbe verwenden. Deren Flammen gehen in der Regel maximal ein Meter in die Höhe und die Breite und begrenzen das Feuer auf eine vorab bestimmte abgesicherte Fläche. Rechtlich fallen Feuerschalen mit einem Durchmesser unter einem Meter nicht unter die genehmigungspflichtigen Anlagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie dürfen ohne behördliche Genehmigung betrieben werden, sofern keine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft entsteht. Kommt es zu Streitigkeiten mit Nachbarn wegen Rauch oder Geruch, greift das Nachbarrecht nach § 906 BGB: Unwesentliche Beeinträchtigungen sind grundsätzlich hinzunehmen, wesentliche können jedoch einen Unterlassungsanspruch begründen.

Anders ist es bei Lagerfeuern, die in den meisten Kommunen zunächst angemeldet werden müssen. Hierbei wird das Feuer direkt am Boden entzündet und mit aufgestapelten Holzscheiten am Laufen gehalten. Das erfordert zusätzliche Sicherungsmaßnahmen und eine darauf basierende Genehmigung, was etwa für private Osterfeuer auf dem eigenen Grundstück gilt.

Auf alle Fälle sollten Sie bei jedem geplanten Gartenfeuer Ihre Nachbarn informieren und um Erlaubnis fragen. So stellen Sie sicher, dass sich dieser nicht durch das Feuer und den Rauch gestört fühlt. Das ist wichtig, um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Das gleiche gilt für den Vermieter, falls das Haus oder der Garten gemietet ist. Ebenfalls sollten Sie die Hausordnung bei einer Wohneigentümergemeinschaft vorher überprüfen.

Besonderheiten für Mieter, Balkon und Eigentümergemeinschaften

Wer zur Miete wohnt, sollte vor dem Aufstellen einer Feuerschale den Mietvertrag und die Hausordnung prüfen. Viele Vermieter untersagen offenes Feuer im Garten oder auf dem Balkon ausdrücklich. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss Feuerschalen auf Gemeinschaftsflächen oder Balkonen verbieten. Auf dem Balkon ist besondere Vorsicht geboten: Die Nähe zu Gebäudeteilen, Markisen und anderen Wohnungen erhöht das Brandrisiko erheblich. In der Regel raten Experten davon ab, Feuerschalen auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern zu nutzen.

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Was gibt es bei Feuerschale und Grill im Garten zu beachten?

Feuer ist nicht nur eine Freude, sondern kann auch zur Gefahr werden. Daher sollten Sie einige Regeln für den sicheren Betrieb von Feuerstellen befolgen:

  1. Platzieren Sie das Feuer im Garten mit ausreichend Abstand zu anderen Gegenständen!
  2. Halten Sie Löschutensilien griffbereit!
  3. Behalten Sie das Feuer jederzeit im Auge!
  4. Vermeiden Sie Rauchentwicklung!
  5. Bei Funkenflug und Rauchentwicklung: Löschen Sie sofort das Feuer!
  6. Verzichten Sie auf ein Feuer im Garten bei starkem Wind und nach langer Trockenheit!

Noch bevor Sie die Feuerschale platzieren, sollten Sie die beste Stelle für ein Feuer in Ihrem Garten ausfindig machen. Idealerweise bestehen zwischen Feuer und anderen Gegenständen mindestens 5 Meter Abstand und mindestens 10 Metern zu den Nachbarn hin. Das Feuer sollte zudem niemals auf einer überdachten Fläche oder in einem Pavillon entfacht werden.

Zur Sicherung der Feuerstelle sollten Sie geeignete Löschutensilien wie Wasser, Sand, Löschdecken oder einen Gartenschlauch griffbereit halten. Außerdem sollten Sie das Feuer jederzeit im Auge behalten – hier müssen Sie auch unbedingt auf Kinder und Haustiere achten, die nicht aus Versehen in die Nähe kommen.

Rauch sollten Sie beim Betreiben des Feuers dringend vermeiden. Denn je geringer die Rauchentwicklung, desto weniger Schadstoffe werden ausgegeben. Ausbleibender Rauch zeigt auch an, dass das Holz effektiv brennt. Das beste Holz wurde mindestens 2 Jahre lang trocken und bei Zimmertemperatur gelagert und enthält wenig Harz. Je weniger Harz enthalten ist, desto weniger Funkenexplosionen finden statt. Um Funkensprünge darüber hinaus zu vermeiden, können Sie ein Funkenschutzgitter anbringen.

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Welche Brennstoffe sind erlaubt?

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) dürfen in einer Feuerschale nur bestimmte Brennstoffe verwendet werden:

  • Erlaubt: Trockenes, naturbelassenes Holz (mindestens zwei Jahre gelagert), Holzbriketts und Grillkohle (bei Grillnutzung)
  • Verboten: Behandeltes, lackiertes oder imprägniertes Holz, feuchtes Holz, Papier, Pappe, Plastik, Gartenabfälle und Grünschnitt
  • Anzünder: Nur ökologische Anzünder verwenden. Spiritus, Benzin und andere Brandbeschleuniger sind nicht erlaubt.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nach § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz bundesweit verboten. Einzelne Bundesländer können jedoch Ausnahmen festlegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die örtlichen Regelungen.

Sollte ein unkontrollierter Funkenflug stattfinden, müssen Sie das Feuer sofort löschen. Das gilt auch bei einer starken Rauchentwicklung oder wenn es anfängt, windig zu werden. Einmal ausgebrochen, können Sie ein um sich greifendes Feuer nur schwer bändigen. Daher ist es wichtig, frühzeitig den Brandherd zu löschen.

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Brandschaden: Welche Versicherung zahlt?

Kommt es durch eine Feuerschale zu einem Brandschaden, hängt die zuständige Versicherung davon ab, was beschädigt wurde und wer den Schaden verursacht hat: 

Schäden am eigenen Gebäude (z. B. verbrannte Fassade, beschädigte Terrasse, Dachschaden durch Funkenflug):

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau. Versichert sind das Hauptgebäude sowie mitversicherte Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser.

Schäden am Hausrat (z. B. Gartenmöbel, Sonnenschirm, Textilien):

Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte oder zerstörte bewegliche Gegenstände.

Schäden an fremdem Eigentum (z. B. Funkenflug auf das Nachbargrundstück, Beschädigung eines geliehenen Gegenstands):

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter auf. 

Wichtig: Ein Sengschaden (z. B. ein Brandfleck auf dem Holzboden durch Glutstücke) ist versicherungsrechtlich kein Brand. Ein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt erst vor, wenn das Feuer seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet. Ob ein Sengschaden versichert ist, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Vertiefende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Brandschaden: Welche Versicherung zahlt?

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Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz

Ein häufiges Risiko bei Feuerschalen ist das unbeaufsichtigte Brennenlassen. Wer die Feuerschale verlässt, ohne das Feuer zu löschen, und dadurch einen Brand verursacht, handelt unter Umständen grob fahrlässig. In diesem Fall können Versicherer ihre Leistung anteilig kürzen. Entscheidend ist der Grad des Verschuldens. Viele moderne Versicherungstarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit oder begrenzen die Kürzung - prüfen Sie dies in Ihren Vertragsbedingungen. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich direkt an die GEV zu wenden.

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Häufige Fragen zum Thema Feuerschale im Garten

Feuer ist eine Naturgewalt, die respektiert werden sollte. Zum richtigen Umgang mit ihm gehört umfassendes Wissen. Daher haben wir für Sie einige Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Feuer im Garten gesammelt:

Wie reagiere ich, wenn das Feuer ausbricht?

Ruhe bewahren! Das ist die erste Regel bei einem Brand. Beobachten Sie die Umgebung und stellen Sie fest, wohin das Feuer sich ausbreitet. Bringen Sie andere Menschen außer Reichweite der Flammen. Unternehmen Sie, falls möglich, einen Löschversuch. Bringen Sie sich dabei jedoch nicht in Gefahr! Sollte der Versuch nicht direkt gelingen, verlassen Sie den Gefahrenort und schließen Fenster und Türen. Sind Sie in Sicherheit, rufen Sie direkt den Notruf unter der 112 an und schildern Sie den Vorfall.

Beantworten Sie dabei die wichtigsten W-Fragen: Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wer ist in Gefahr? Wann ist es passiert? Wie ist es passiert?

Folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr am Telefon aufs Wort. Bis diese ankommt, sollten Sie andere Personen wie Nachbarn warnen und dabei helfen, sie in Sicherheit zu bringen. Wenn die Feuerwehr ankommt, wird sie auf Sie zukommen und um eine Einweisung in die Situation bitten.

Wie lange darf man Feuer im Garten machen?

Grundsätzlich sind Feuer im Garten von 8 Uhr bis 18 Uhr in Feuerschalen oder am Grill erlaubt. Bis zu den Ruhezeiten wie etwa der Nachtruhe wird Feuer zudem toleriert. Jedoch nicht an jedem Tag, denn das ist je nach Kommune unterschiedlich geregelt. Auch die Hausordnung und der Mietvertrag bestimmen darüber, wie oft oder wie lange man ein Feuer im Garten machen darf. Für Lagerfeuer benötigt man in jedem Fall eine Genehmigung.

Wie weit muss eine Feuerstelle vom Nachbarn entfernt sein?

Mindestens 10 Meter sind als Richtwert ideal. Ist weniger Platz vorhanden, sollten Sie die Flamme dann auch entsprechend kleiner halten. Am wichtigsten ist dabei, die Rauchentwicklung im Auge zu behalten und die Rauch- und Geruchsbelästigung für Nachbarn zu minimieren.

Kann man eine Feuerschale auf die Terrasse stellen?

Ja, das ist möglich, wenn die Terrasse nicht überdacht ist und alle Markisen eingefahren worden sind. Achten Sie hier auch auf ausreichend Abstand um die Feuerschale herum und zwischen Boden und der Schale selbst. Brennbare Gegenstände sollten mehrere Meter von der Feuerstelle entfernt sein.

Welche Versicherung zahlt bei einem Brandschaden durch eine Feuerschale?

Bei Schäden am Gebäude (Fassade, Dach, Terrasse) greift die Wohngebäudeversicherung. Bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Textilien fallen unter die Hausratversicherung. Verursachen Sie einen Schaden am Eigentum Dritter (z. B. Nachbargrundstück), kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung auf. Die genaue Leistung hängt von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Seng- und Brandschaden?

Ein Sengschaden entsteht durch Hitzeeinwirkung ohne offene Flamme, zum Beispiel ein Brandfleck auf dem Terrassenboden durch herabfallende Glut. Ein Brandschaden setzt voraus, dass ein Feuer seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten konnte. Nur Brandschäden sind über die Standard-Versicherungsbedingungen automatisch abgedeckt. Ob Sengschäden versichert sind, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Wer eine Feuerschale unbeaufsichtigt brennen lässt und dadurch einen Brand verursacht, handelt möglicherweise grob fahrlässig. In diesem Fall darf der Versicherer seine Leistung anteilig kürzen. Viele moderne Tarife - darunter der GEV-Tarif Home Max - schließen den Einwand der groben Fahrlässigkeit weitgehend aus. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder kontaktieren Sie die GEV für eine individuelle Auskunft.

Was sollte ich nach einem Brandschaden durch eine Feuerschale tun?

  1. Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden unmittelbar, bevor Sie aufräumen. Halten Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit als Beweis auf.
  2. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Bei der GEV erreichen Sie den Schadenservice unter 040 37663-0.
  3. Keine eigenmächtigen Reparaturen: Führen Sie keine Reparaturen durch, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat, es sei denn, es sind Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung erforderlich.
  4. Belege sammeln: Bewahren Sie Kaufbelege, Fotos und ggf. Zeugenaussagen für die Schadenregulierung auf.

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