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RATGEBER

Schäden am Haus in Eigenleistung beheben - Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Bei Gebäudeschäden ist schnelles Handeln wichtig. Hausbesitzer fragen sich oft, ob ihre Wohngebäudeversicherung Eigenleistung bei Reparaturen deckt. Erfahren Sie hier, wie Sie am besten vorgehen.

Ein Mann repariert den Abfluss eines Waschbeckens in einem modernen Badezimmer.

Versicherungsschäden am Wohngebäude oder Gebäudebestandteilen dürfen in Eigenleistung behoben werden - unter bestimmten Bedingungen.

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Ob ein Sturm das Dach abdeckt, ein Blitzschlag einen Brand auslöst oder eine Wasserleitung leckt: Bei Schäden an Gebäuden zählt oft jede Minute. Werden sie nicht rechtzeitig behoben, kann das schwerwiegende Folgen haben. Schon im Sinne der Schadenminderung oder weil es aktuell oft schwierig ist, zeitnah einen Handwerker zu bekommen, wollen Hausbesitzer häufig selbst Hand anlegen. Doch leistet die Wohngebäudeversicherung auch bei Reparaturen in Eigenleistung und wenn ja, worauf kommt es an und was ist gedeckt?

Eine Immobilie kann gleichermaßen Zuhause, Altersvorsorge oder Kapitalanlage sein. In jedem Fall ist sie für ihre Eigentümer immer von besonderem Wert. Ob Wohnung, Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus: Mit der eigenen Immobilie erfüllen sich viele einen großen Traum, der für die meisten auch die größte finanzielle Investition ihres Lebens darstellt.

Damit aus diesem Traum kein Albtraum wird, ist die Wohngebäudeversicherung ein Muss für jeden Hauseigentümer. Zwar ist sie keine Pflichtversicherung, dennoch aber ein unverzichtbares Instrument zur finanziellen Absicherung der Immobilie vor bestimmten Schadenereignissen und sollte von keinem Gebäudebesitzer außer Acht gelassen werden. Denn entsteht an einem Gebäude, beispielsweise durch Feuer, Rohrbruch oder die Launen der Natur, ein schwerer Schaden oder wird das Gebäude sogar zerstört, entstehen enorme Kosten, die schnell existenzbedrohend werden können.

Welche Risiken deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung leistet für Schäden am Gebäude selbst und an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Zusätzlich können auch Nebengebäude wie Gartenhäuser und Geräteschuppen sowie Garagen und Carports in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Versichert sind insbesondere die Gefahren

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten)
  • Leitungswasser (z. B. Rohrbruch oder Frostschäden an Rohren)
  • Naturgefahren (Sturm ab Windstärke 8, Hagel und weitere Elementargefahren)

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten für die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten, die Wiederbeschaffung einer vollständig zerstörten Sache zum Neuwert oder den Neubau, wenn das Gebäude komplett zerstört ist, beispielsweise nach einem Brand.

Der Schutz einer Wohngebäudeversicherung kann und sollte aber über die genannten Risiken hinaus durch zusätzliche Module erweitert und den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden.

Dazu gehört vor allem die immer wichtiger werdende Elementarschadendeckung. Sie leistet zum Beispiel bei Schäden, die durch Überschwemmungen oder Rückstau nach Starkregen, Hochwasser oder Schneedruck entstehen. Das ist besonders wichtig, da die Elementarschäden in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Staatliche Unterstützung ist hier nur eine freiwillige Leistung, auf die man sich nicht selbstverständlich verlassen kann. Zudem machen einige Bundesländer ihre Unterstützung vom Abschluss einer Elementarversicherung abhängig.

Weitere wichtige Zusatzmodule sind der Schutz gegen Glasbruch und die Absicherung von Photovoltaikanlagen. Ganz neu bietet die GEV als einer der ersten Versicherer überhaupt die Absicherung von klimafördernden energetischen Modernisierungen. Das Modul Pro Klima leistet im Falle eines Falles für die Mehrkosten einer energetischen Modernisierung oder die Gebäudewiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Ist ein Schaden am Haus entstanden, ist der Schreck zunächst groß. Oft ist Eile geboten, um Folgeschäden zu verhindern, ob nach einem abgedeckten Dach, nach einem Sturmschaden oder bei einer undichten Wasserleitung. Was zu tun ist, haben wir für Sie in einer To-do-Liste zusammengestellt, die Sie sich für Ihre Unterlagen herunterladen können.

Ganz wichtig ist, dass Sie den Schaden direkt nach seinem Bekanntwerden, möglichst am selben Tag, Ihrem Versicherer melden. Die Schadenmeldung kann telefonisch, schriftlich oder auch über die Webseite bzw. eine entsprechende App erfolgen. Wie schon gesagt: je eher, desto besser! Wichtig ist bei der Schadenmeldung eine genaue Beschreibung des Schadens oder Schadenhergangs mit Schadendatum und Schadenort. Hilfreich sind immer auch Belege, die die Schadenschilderung unterstützen. Das sind in erster Linie Fotos, auf denen man das Schadenausmaß und – soweit möglich – die Schadenursache gut erkennen kann.

Bei Schäden an Wohngebäuden übernehmen in der Regel professionelle Handwerksbetriebe oder spezialisierte Sanierungsfirmen die Reparatur- bzw. Wiederherstellungsarbeiten. Doch was ist, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung übernehmen möchten – aus welchen Gründen auch immer? Übernimmt die Versicherung dann auch die Kosten?

Ja, grundsätzlich ist es auch möglich, Reparaturen in Eigenleistung durchzuführen – insbesondere bei kleineren Schäden ziehen viele Versicherungsnehmer das in Betracht. Allerdings gibt es hier einige Dinge zu beachten, damit die Abrechnung der Eigenleistung mit dem Versicherer gelingt.

Welche Reparaturen können Sie in Eigenleistung durchführen?

Wenn Sie einen Versicherungsschaden in Eigenleistung beheben wollen, sollten Sie sich folgende Fragen ehrlich beantworten:

  • Habe ich das notwendige Werkzeug und Material?
  • Habe ich die Zeit, um den Schaden selbst zu reparieren?
  • Habe ich Helfer, falls ich diese brauche?
  • Traue ich mir die Arbeit zu?
  • Welche Konsequenzen drohen bei Fehlern und will ich diese verantworten?
  • Darf ich den Schaden selbst reparieren?

Die letzte Frage ist besonders wichtig und erfordert unter Umständen etwas Recherche. Denn in manchen Fällen geht es um die persönliche Sicherheit oder bei Fehlern können hohe Folgekosten entstehen. Dann ist es nicht sinnvoll, manchmal sogar verboten, eine Reparatur ohne Fachmann durchzuführen.

Einschränkungen gibt es zum Beispiel, wenn Sie eine Baugenehmigung brauchen, weil Sie im Zuge der Reparatur etwas am Haus, an der Garage oder im Garten verändern wollen. Auch bei Arbeiten, die Sie selbst oder andere gefährden könnten, ist Vorsicht geboten. In Deutschland ist es zum Beispiel nicht zulässig, als Laie Elektroarbeiten am öffentlichen Stromnetz durchzuführen. Selbst vermeintlich einfache Arbeiten, wie das Auswechseln einer defekten Steckdose, sollten von einem Fachmann durchgeführt werden. Zum einen geht es um Ihre persönliche Sicherheit, zum anderen um den Brandschutz.

Doch es gibt zahlreiche Maßnahmen, die man sehr gut selbst ausführen kann. Dazu gehören kleinere oder größere Reparaturen an

  • Holzböden,
  • Fliesen,
  • Putz oder Tapeten,
  • Fugen,
  • Türen sowie Fenstern,
  • metallischen Oberflächen,
  • Dichtungen und Dämmungen,
  • Elektrogeräten mit abgelaufener Garantie,
  • Wänden,
  • Wasserhahn und Spüle sowie
  • Abflüssen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber 5 Tipps bei Schäden im Haushalt.

Was übernimmt die Gebäudeversicherung als Entschädigung für Eigenleistung?

Eines vorweg: Sie sind nicht verpflichtet, Schäden in Eigenleistung zu beheben. Führen Sie die Reparaturarbeiten selbst aus, anstatt einen Fachhandwerker damit zu beauftragen, steht Ihnen eine Entschädigung für Zeit- und Materialaufwand zu. Dabei ist es wichtig, dass wie bei einem Fachhandwerker die Arbeitsleistung und die entstandenen Kosten nachgewiesen und ein angemessener Stundensatz berechnet wird.

Bevor Sie mit den Reparaturen in Eigenleistung beginnen, sprechen Sie sich unbedingt mit Ihrer Versicherung ab. Dokumentieren Sie als Nachweis sämtliche Schäden mit Fotos, möglichst aus verschiedenen Blickwinkeln. Je nach Umfang des Schadens wird die Versicherung ein Gutachten durch einen geeigneten Mitarbeiter oder durch einen Schadensachverständigen veranlassen. Dieser bewertet den Schaden und klärt mit Ihnen, welche Reparaturen notwendig sind und welche Entschädigung Sie dafür erwarten können.

Was zahlt die Versicherung bei Eigenleistung?

Laut Versicherungsbedingungen ersetzt die Wohngebäudeversicherung den Wiederherstellungswert. Darunter versteht man die Kosten, die nach dem Urteil eines Sachverständigen erforderlich sind, um das versicherte Objekt wieder in den Zustand vor dem Schadeneintritt zu versetzen oder einen angemessenen Ersatz zu beschaffen, falls eine Reparatur nicht möglich ist.

Das bedeutet, dass die Gebäudeversicherung nach einem Brand-, Sturm- oder Wasserschaden die Kosten übernimmt, die Fachhandwerker für die Beseitigung aller entstandenen Schäden in Rechnung stellen würden. Dabei kann man beauftragen, wen man will, solange das Geld tatsächlich für die Instandsetzung ausgegeben wird und nicht in die eigene Tasche fließt. Genau das ist aber der Fall, wenn Versicherungsschäden in Eigenleistung beseitigt werden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 darf der Wohngebäudeversicherung jedoch kein Vorteil daraus entstehen, dass Versicherungsschäden am Haus vom Versicherungsnehmer in Eigenleistung behoben werden. Das heißt, der Versicherungsnehmer kann seiner Wohngebäudeversicherung die Kosten für Zeit und Material in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn nur ein Teil der Reparaturen selbst durchgeführt wird und der Rest durch einen Fachhandwerker.

Wie hoch ist der Stundensatz bei Eigenleistung?

Der Materialaufwand lässt sich anhand der Rechnungen genau nachweisen. Knackpunkt ist dagegen meist die Höhe des Stundensatzes. Welchen Stundensatz kann man für die Eigenleistung in Rechnung stellen?

Führt der Versicherungsnehmer die Reparatur selbst durch – statt einen Handwerksbetrieb damit zu beauftragen – kann er der Versicherung den eigenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. In der Regel gilt ein Stundensatz von mindestens 10 Euro als angemessen. Einige Gerichtsurteile sehen eine Vergütung bis zu 15 Euro je Stunde als angeraten. Nicht berechnen darf man die Umsatzsteuer, die ein Fachhandwerker in Rechnung stellen würde, sowie Sozialabgaben. Denn diese fallen bei Eigenleistungen naturgemäß nicht an.

Darüber hinaus dürften höhere Stundenlöhne nur dann gerechtfertigt sein, wenn die selbst ausgeführten Arbeiten von hoher Qualität sind und die Ausführung als fachgerecht angesehen werden kann – etwa, weil der Versicherte einen entsprechenden Beruf ausübt oder erlernt hat. In jedem Fall sollte die Höhe des Stundensatzes für die Eigenleistung vorab mit dem Versicherer vereinbart werden. Halten Sie die Absprache schriftlich fest, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Übrigens: Die GEV-Versicherung beispielsweise vergütet sogar 17 Euro pro Arbeitsstunde und liegt damit über dem üblichen Satz für Eigenleistungen.

Wichtig: Erbrachte Leistung nachweisen können

Bevor Sie mit der Schadenbehebung beginnen

Um eine Verbindlichkeit für beide Seiten, also für den Versicherer und Sie, herzustellen, halten Sie sowohl den Schaden als auch die Art der Reparatur schriftlich fest. Fotografieren Sie den Schadenort bzw. die Schadenstelle und erstellen einen Reparatur-/Wiederherstellungsplan. Listen Sie die geplanten Arbeiten auf und kalkulieren Sie den Zeitaufwand sowie die Materialkosten. Sprechen Sie alles mit Ihrem Versicherer ab, bevor Sie mit der Schadenbehebung beginnen. Eine schriftliche Vereinbarung gibt beiden Seiten Sicherheit – Ihnen über die Kostenerstattung für Ihre Eigenleistung und dem Versicherer über die zu erwartende Leistungspflicht.

Durchgeführte Eigenleistungen genau dokumentieren

Ganz wichtig ist für die Erstattung von Material- und Zeitaufwand eine detaillierte Dokumentation der Eigenleistungen. Die Wohngebäudeversicherung erstattet die Kosten nur, wenn die Rechnung korrekt und nachvollziehbar ist. Da der Fehler häufig gemacht wird, hier noch einmal der Hinweis: Für den Stundenlohn bei Eigenleistungen dürfen keine Mehrwertsteuer und keine Sozialabgaben berechnet werden, es sei denn, Sie sind selbstständiger Fachhandwerker.

Halten Sie genau fest, wie viele Stunden Sie für Ihre Eigenleistungen aufgewendet haben. Notieren Sie dafür das Datum und die Uhrzeit, wann Sie gearbeitet haben, sowie alle ausgeführten Arbeiten. Halten Sie alle Schritte der Reparatur- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen schriftlich und fotografisch fest. Dazu zählen üblicherweise auch Arbeiten, die notwendig waren, um die Reparatur überhaupt durchführen zu können, wie zum Beispiel das Freiräumen des Schadenortes, wie etwa Aufräumarbeiten und Möbel verschieben, um einen Wasserschaden mit einem Bautrockner trocknen zu können oder der Abbau von Küchenschränken, um an die schadhafte Wasserleitung zu kommen.

Dokumentieren Sie ebenfalls die verwendeten Materialien mit Menge und Preis. Als eindeutiger Nachweis dienen hier die Rechnungen für den Einkauf des Materials. Hier wird die Mehrwertsteuer vergütet, da Sie diese ja auch bezahlt haben.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Schritte

Um die Versicherungsleistung für einen entstandenen Versicherungsschaden bzw. die aufgewendete Eigenleistung zu erhalten und Ärger zu vermeiden, beachten Sie die folgenden wichtigen Schritte:
  • Melden Sie den entstandenen Versicherungsschaden unverzüglich Ihrem Versicherer.
  • Dokumentieren Sie den Schaden vor der Aufräumung und Reparatur mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Beschädigte Gegenstände sollten bis zur Freigabe durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Stimmen Sie die Schadenbehebung mit Ihrem Versicherer ab und halten Sie dies schriftlich fest.
  • Dokumentieren Sie die einzelnen Schritte der Reparatur bzw. Wiederherstellung schriftlich und fotografisch.
  • Erfassen Sie die Arbeitszeit mit Datum, Uhrzeit und Art der erbrachten Eigenleistung.

Wie kann ich Schäden vermeiden?

Um Schäden am Haus zu vermeiden, sollte das Gebäude inklusive seiner technischen Einrichtungen regelmäßig gewartet bzw. notwendige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Das ist auch eine wichtige Voraussetzung, um den Versicherungsschutz für die Immobilie nicht zu verlieren. Grobe Mängel wie fehlende Dachziegel, Risse in der Fassade oder Schäden an wasserführenden Leitungen sollten sofort repariert werden. Schon durch kleine Risse im Putz oder in der Dachkonstruktion kann Feuchtigkeit in die Hauswand eindringen und Dämmstoffe oder Dachbalken durchweichen.

Um größere Schäden zu vermeiden, müssen vor allem die typischen Schwachstellen eines Hauses regelmäßig kontrolliert werden. Dazu gehören wetteranfällige Stellen wie der Sockelbereich, Fenster und Türen sowie der Schornstein.

Tipp: Um für kleine und vor allem auch große Sanierungsmaßnahmen gewappnet zu sein, ist es ratsam, für eventuell anstehende Modernisierungs-, Sanierungs- oder Reparaturarbeiten eine Instandhaltungsrücklage anzusparen. Man kann zum Beispiel monatlich einen Betrag auf ein Extrakonto überweisen oder mit einem Bausparvertrag Rücklagen bilden, die im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.

Elementarschäden: Ohne Versicherung kein Schutz

Um hohe Kosten, etwa nach Unwettern oder einem Brand, nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, ist für Immobilienbesitzer, wie bereits erwähnt, die Gebäudeversicherung inklusive Elementarschutz unerlässlich. Und da meist nicht nur Schäden am Gebäude entstehen, sondern auch das Inventar in Mitleidenschaft gezogen wird, ist auch eine Hausratversicherung ratsam.

Während die Gebäudeversicherung Schäden am Haus selbst abdeckt, umfasst die Hausratversicherung alle Gegenstände, die sich im Haus befinden und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen Möbel und elektrische Geräte, aber auch am Gebäude befestigte Gegenstände wie Antennen oder Markisen.

Eine Elementarversicherung deckt zudem Schäden ab, die durch einen so genannten Rückstau entstehen: Starker Regen kann die öffentliche Kanalisation überfordern, dass sich das Wasser in den Rohren bis ins Haus zurückstaut. Aber auch Verengungen in Regen- und Abwasserleitungen führen dazu, dass plötzlich Wasser im Haus steht.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung am besten aus einer Hand

Auch wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung Schutz für unterschiedliche Sachen und Gegenstände bieten, sind beide eng miteinander verbunden. Und das kann sich vor allem im Schadenfall auswirken. Gut beraten ist, wer seine Immobilie und seinen Hausrat in einer Hand, also bei einem Versicherer, versichert hat.

Die Vorteile liegen auf der Hand: eine Schadenmeldung, ein Sachverständiger, ein Ansprechpartner und ein abgestimmter, lückenloser Versicherungsschutz. Außerdem erspart es Diskussionen und Streit darüber, welcher Versicherer was im Schadenfall leisten muss. Und viele Versicherer gewähren zudem Beitragsrabatte, wenn Hausrat und Wohngebäude zusammen versichert werden.

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